Zusammensetzung der Schülerschaft

In die Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule können aufgenommen werden:

Schüler*innen aus

  • Grundschulen
  • dem Gemeinsamen Lernen (GL)
  • weiterführenden Schulen
  • Förderschulen

Voraussetzungen

1. Der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung gemäß der Verordnung AO-SF (von 2005, zuletzt geändert durch Verordnung von 2016) ist Voraussetzung für die Aufnahme an der LVR-Anna-Freud-Schule. Zuständig ist die Schulaufsicht, in der Regel das Schulamt, der aktuell besuchten Schule. Wurde der Unterstützungsbedarf bereits festgestellt, wird über das Schulamt ein Wechsel des Förderortes beantragt.

2. Ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet.

3. Der Unterricht in der Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule orientiert sich am Kernlehrplan für die Realschule.

Verfahren für die 5. Klasse

Unser Aufnahmeteam SI der LVR-Anna-Freud-Schule, bestehend aus Frau Heller, Frau Hennen und Herrn Ludwig als Leiter der Schüleraufnahme berät Sie gerne bezüglich des Verfahrens, des Antrags zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gestaltet den Übergang (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.deaufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de). Wir beraten Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen.

Die Eltern stellen über die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dieser Antrag wird von der aktuell besuchten Schule an die für diese Schule zuständige Schulaufsicht weitergeleitet. Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt daraufhin eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen.

Auf der Basis dieses Gutachtens und eventuell weiterer Unterlagen entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt.

Da dieser Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, sollte der Antrag spätestens bis zum 30. September des Jahres vor dem Schulwechsel erfolgen.

Termine des Aufnahmeverfahrens

Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens mit dem Halbjahreszeugnis mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.deaufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de).

Verfahren für Quereinsteiger

Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens bis zum 31. März mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.deaufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de).

Im Laufe der ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie bitten, den AFS-INFORMATIONSBOGEN downzuloaden, auszudrucken und ausgefüllt mit den darin angeforderten Unterlagen (in Kopie) bis spätestens zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (in Klasse 4) an die Postadresse der Schule zu senden:

LVR-Förderschule

Anna-Freud-Schule
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Sekundarstufe I und II)

Aufnahmeteam Sek I

Alter Militärring 96

50933 Köln

Hinweis: Der AFS-Informationsbogen soll die erste Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Aufnahmeteam erleichtern. Er dient nicht der Anmeldung!

Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr am Tag der offenen Tür im November (Jahresterminplaner der AFS). Bei dieser Gelegenheit kann ein individueller Gesprächstermin vereinbart werden.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin auf Grundlage der APO-S I, §1, Absatz (2).

Bewerben sich mehr Schüler*innen an der LVR-Anna-Freud-Schule, als aufgenommen werden können, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Grundsätzlich wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Gegebenenfalls muss ein Losverfahren entscheiden.