Aufnahme
Zusammensetzung der Schülerschaft
In die Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule können aufgenommen werden:
Schüler*innen aus
- Grundschulen
- dem Gemeinsamen Lernen (GL)
- weiterführenden Schulen
- Förderschulen
Voraussetzungen
1. Der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung gemäß der Verordnung AO-SF (von 2005, zuletzt geändert durch Verordnung von 2016) ist Voraussetzung für die Aufnahme an der LVR-Anna-Freud-Schule. Zuständig ist die Schulaufsicht, in der Regel das Schulamt, der aktuell besuchten Schule. Wurde der Unterstützungsbedarf bereits festgestellt, wird über das Schulamt ein Wechsel des Förderortes beantragt.
2. Ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet.
3. Der Unterricht in der Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule orientiert sich am Kernlehrplan für die Realschule.
Verfahren für die 5. Klasse
Unser Aufnahmeteam SI der LVR-Anna-Freud-Schule, bestehend aus Frau Heller, Frau Hennen und Herrn Ludwig berät Sie gerne bezüglich des Verfahrens, des Antrags zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gestaltet den Übergang (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.de, aufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de). Wir beraten Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen.
Die Eltern stellen über die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dieser Antrag wird von der aktuell besuchten Schule an die für diese Schule zuständige Schulaufsicht weitergeleitet. Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt daraufhin eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen.
Auf der Basis dieses Gutachtens und eventuell weiterer Unterlagen entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt.
Da dieser Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, sollte der Antrag spätestens bis zum 30. September des Jahres vor dem Schulwechsel erfolgen.
Termine des Aufnahmeverfahrens
Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens mit dem Halbjahreszeugnis mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.de, aufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de).
Verfahren für Quereinsteiger
Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens bis zum 31. März mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen (E-Mail: aufnahmeteam5-7@lvr-448.logineo.de, aufnahmeteam8-10@lvr-448.logineo.de oder aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de).
Im Laufe der ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie bitten, den AFS-INFORMATIONSBOGEN downzuloaden, auszudrucken und ausgefüllt mit den darin angeforderten Unterlagen (in Kopie) bis spätestens zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (in Klasse 4) an die Postadresse der Schule zu senden:
LVR-Förderschule
Anna-Freud-Schule
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Sekundarstufe I und II)
Aufnahmeteam Sek I
Alter Militärring 96
50933 Köln
Hinweis: Der AFS-Informationsbogen soll die erste Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Aufnahmeteam erleichtern. Er dient nicht der Anmeldung!
Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr am Tag der offenen Tür im November (Jahresterminplaner der AFS). Bei dieser Gelegenheit kann ein individueller Gesprächstermin vereinbart werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin auf Grundlage der APO-S I, §1, Absatz (2).
Bewerben sich mehr Schüler*innen an der LVR-Anna-Freud-Schule, als aufgenommen werden können, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Grundsätzlich wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Gegebenenfalls muss ein Losverfahren entscheiden.
Zusammensetzung der Schülerschaft
In die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule können aufgenommen werden:
- Abgänger*innen der Klassen 10 der LVR-Anna-Freud-Schule,
- Schulabgänger*innen mit einer körperlich-motorischen Beeinträchtigung und/oder psychosomatischen Erkrankung,
- Schulabgänger*innen ohne Beeinträchtigung
Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
Die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe setzt die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Diese wird am Gymnasium durch die Versetzung in die 10. Klasse erworben und an Haupt-, Real- und Gesamtschulen durch entsprechende Noten auf dem 2. Halbjahreszeugnis der 10. Klasse dokumentiert, die dann zu dem Vermerk der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe auf dem Zeugnis führen.
Schüler*innen, für die sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bereits festgestellt wurde und weiterhin besteht, stellen einen Aufnahmeantrag an die LVR-Anna-Freud-Schule und einen formlosen Antrag auf Entscheidung über den Förderort. Die Stammschulen belegen das Fortbestehen des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
Für die oben genannten Schülergruppen 1) und 2), für die noch kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (AO-SF) festgestellt wurde, ist bei der Bezirksregierung über die aktuelle Schule/die Erziehungsberechtigten ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und Entscheidung über den schulischen Förderort gemäß der entsprechenden Verordnung (AO-SF) zu stellen. Die Schulaufsichtsbehörde veranlasst die Umsetzung dieser Verordnung. Dazu gehört, dass ein schulärztliches und ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt werden.
Verfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule
Unser Aufnahmeteam SII der LVR-Anna-Freud-Schule, bestehend aus Frau Keppler und Herrn Wilhelm berät Sie gerne bezüglich des Verfahrens, des Antrags zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gestaltet den Übergang (E-Mail: aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de). Wir beraten Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen.
Schüler*innen von außerhalb bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte oder die Stammschule stellen einen Erstkontakt zum Aufnahmeteam Sekundarstufe II her. Es wird gegebenenfalls ein Termin für ein Gespräch in der LVR-Anna-Freud-Schule und eventuell eine Hospitation im Unterricht vereinbart. Wird die Aufnahme gewünscht, stellen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder die*der volljährige Schüler*in selber einen Antrag auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule und gegebenenfalls einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Dieser Antrag wird an den Dezernenten der Stammschule weitergeleitet, der das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs einleitet.
Besteht bereits sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, wird das Verfahren abgekürzt und nur noch eine Entscheidung über den Förderort gefällt.
Zur Vorbereitung des Erstgesprächs mit dem Aufnahmeteam der LVR-Anna-Freud-Schule ist es notwendig, verschiedene Unterlagen wie etwa Arztberichte, etc. in Kopie zusammenzustellen. Eine konkrete Übersicht darüber erhalten Sie bei Kontaktaufnahme.
Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennen zu lernen (E-Mail: aufnahmeteamEF-Q2@lvr-448.logineo.de).
Im Laufe der ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie bitten, den AFS-INFORMATIONSBOGEN downzuloaden, auszudrucken und ausgefüllt mit den darin genannten Unterlagen (in Kopie) auf postalischem Weg an die
LVR- Anna-Freud-Schule
Aufnahmeteam Sek II
Alter Militärring 96
50933 Köln
zu schicken. Nach Sichtung der Unterlagen vereinbaren wir einen Kennenlern-und Informationstermin mit Ihnen.
Hinweis: Der AFS-Informationsbogen soll die erste Kontaktaufnahme zwischen Schüler*innen, Eltern und Aufnahmeteam erleichtern. Er dient nicht der Anmeldung!
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin auf Grundlage der APO-GOSt, §3.
Termine des Aufnahmeverfahrens
Etwa Mitte November findet als Vorbereitung auf die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des nächsten Schuljahres für interessierte Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigte eine Informationsveranstaltung über die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule statt. (Schulkalender)
Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr auch am Tag der Offenen Tür im November. (Schulkalender)
Die Bewerber*innen um einen Schulplatz geben ihr Antragsformular auf Aufnahme mit allen dazu gehörenden Unterlagen (s. unten) bis i.d.R. 14 Tage nach Erhalt des Halbjahreszeugnisbei Frau Keppler oder Herrn Wilhelm ab.
Es sind für die Aufnahme folgende Unterlagen an Frau Keppler bzw. Herrn Wilhelm weiterzuleiten:
- ein formloses Anschreiben
- das mehrseitige Schülerstammblatt (gelb und blau; erhältlich im Sekretariat)
- eine Kopie des aktuellen Halbjahres-Zeugnisses Klasse 10
- die Zuweisungsbögen für die Teilnahme an den Vertiefungskursen in Deutsch, Englisch und Mathematik
- ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
Im Frühjahr findet eine Veranstaltung zur Vorstellung der Fächer der gymnasialen Oberstufe statt. Die Schüler*innen wählen die Fächer, die sie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe belegen möchten. Die konkreten Termine erhalten alle Interessent*innen.
Es besteht – nach Absprache – die Möglichkeit zur Hospitation im Unterricht der Sekundarstufe II.
In den letzten Wochen vor Ende des Schuljahres finden Eingangsgespräche mit den zukünftigen Schüler*innen der Einführungsphase statt.
- Das besondere Profil der Oberstufe an der AFS (PDF, 117 kB)
- Informationen über die gymnasiale Oberstufe (PDF, 114 kB)
- Steigerung der Anforderungen (PDF, 100 kB)
Selbstverständlich stehen wir für Fragen per Mail gerne zur Verfügung: aufnahmeteamEF-Q2@annafreudschule.de
Herzliche Grüße
Das Team der Schüleraufnahme Sek II und D. Strecker (Oberstufenkoordinatorin)
Koordination im Bereich der Aufnahme & Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit erworbenen neurologischen Beeinträchtigungen
Zuständig: Fr. Moertter (pädagogischer Bereich), Fr. Dipl.-Psych. Ebert (neuropsychologischer Bereich)
Unsere Broschüre:
Schädelhirnverletzung – und jetzt?
Wir entwickeln eine Perspektive – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer erworbenen neurologischen Beeinträchtigung in der LVR-Anna-Freud-Schule und im Dietrich-Bonhoeffer-Haus nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation.
Aufnahme und Beschulung:
• Inhaltliche Ausrichtung und Begleitung des Aufnahmeprozesses bis zur endgültigen Aufnahme/Ablehnung von Schülerinnen und Schülern mit neurologisch erworbenen Beeinträchtigungen
• Dokumentation erfolgter schulischer Maßnahmen und Fortschreibung (Frau Moertter),
Dokumentation erfolgter rehabilitativer Maßnahmen und Fortschreibung (Frau Ebert)
• Einschätzung unterrichtlicher, therapeutischer und pflegerischer Erfordernisse und Rahmenbedingungen
Enge Zusammenarbeit (Beratung, Abstimmung und konzeptuelle Entwicklung) mit:
• Schulleitung und Abteilungskoordinatoren
• Aufnahmeteam / Leitung der Schüleraufnahme (Herr Ludwig)
• Leitung der Pflege-und Therapieabteilung (Frau Szabo, Frau Waltermann)
• Schulärztin
• Berufsberatung (Frau Schütz, Frau Schmitz)
Kontakt zu/Ansprechpartner u.a. für:
• Internat
• außerschulische Einrichtungen (z.B. P.I.A.)
• Klinikschulen
• Neurologische Behandlungszentren / Rehabilitationseinrichtungen
• ggf. neurologische Arztpraxen und Kliniken
Weiterführende Links:
• Hannelore-Kohl-Stiftung: Hilfe für schädelhirnverletzte Menschen und ihre Angehörigen