Aufnahme

Zusammensetzung der Schülerschaft
In die Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule können aufgenommen werden:
Schüler*innen aus
- Grundschulen
- dem Gemeinsamen Lernen (GL)
- weiterführenden Schulen
- Förderschulen
Voraussetzungen
1. Der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung gemäß der Verordnung AO-SF (von 2005, zuletzt geändert durch Verordnung von 2016) ist Voraussetzung für die Aufnahme an der LVR-Anna-Freud-Schule. Zuständig ist die Schulaufsicht, in der Regel das Schulamt, der aktuell besuchten Schule. Wurde der Unterstützungsbedarf bereits festgestellt, wird über das Schulamt ein Wechsel des Förderortes beantragt.
2. Ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet.
3. Der Unterricht in der Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule orientiert sich am Kernlehrplan für die Realschule.
Verfahren für die 5. Klasse
Unser Aufnahmeteam SI der LVR-Anna-Freud-Schule, bestehend aus Frau Heller, Frau Hennen und Herrn Ludwig berät Sie gerne bezüglich des Verfahrens, des Antrags zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gestaltet den Übergang (E-Mail: aufnahme.unterstufe@lvr-afs.de, aufnahme.mittelstufe@lvr-afs.de). Wir beraten Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen.
Die Eltern stellen über die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dieser Antrag wird von der aktuell besuchten Schule an die für diese Schule zuständige Schulaufsicht weitergeleitet. Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt daraufhin eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen.
Auf der Basis dieses Gutachtens und eventuell weiterer Unterlagen entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt.
Da dieser Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, sollte der Antrag spätestens bis zum 30. September des Jahres vor dem Schulwechsel erfolgen.
Termine des Aufnahmeverfahrens
Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens mit dem Halbjahreszeugnis mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennenzulernen (E-Mail: aufnahme.unterstufe@lvr-afs.de, aufnahme.mittelstufe@lvr-afs.de).
Verfahren für Quereinsteiger
Interessent*innen sollten sich möglichst frühzeitig und spätestens bis zum 31. März mit dem Aufnahmeteam in Verbindung setzen, um die Schule kennenzulernen (E-Mail: aufnahme.unterstufe@lvr-afs.de, aufnahme.mittelstufe@lvr-afs.de).
Im Laufe der ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie bitten, den AFS-INFORMATIONSBOGEN downzuloaden, auszudrucken und ausgefüllt mit den darin angeforderten Unterlagen (in Kopie) bis spätestens zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (in Klasse 4) an die Postadresse der Schule zu senden:
LVR-Förderschule
Anna-Freud-Schule
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Sekundarstufe I und II)
Aufnahmeteam Sek I
Alter Militärring 96
50933 Köln
Hinweis: Der Informationsbogen soll die erste Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Aufnahmeteam erleichtern. Er dient nicht der Anmeldung!
Eine Möglichkeit, die Schule kennen zu lernen, bietet sich jedes Jahr am Tag der offenen Tür im November (Jahresterminplaner der AFS). Bei dieser Gelegenheit kann ein individueller Gesprächstermin vereinbart werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin auf Grundlage der APO-S I, §1, Absatz (2).
Bewerben sich mehr Schüler*innen an der LVR-Anna-Freud-Schule, als aufgenommen werden können, werden Geschwisterkinder bevorzugt. Grundsätzlich wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Gegebenenfalls muss ein Losverfahren entscheiden
Die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule richtet sich an Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Hier finden Sie Informationen zu unserem besonderen Profil sowie zur Organisation der gymnasialen Oberstufe.
I. Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe gelten folgende Bedingungen:
- Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q)
Nachweis durch das Halbjahres- oder Versetzungszeugnis der Jahrgangsstufe 10. Q - Bereits festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (für externe Bewerber*innen):
Es ist ein Aufnahmeantrag an die LVR-Anna-Freud-Schule sowie ein formloser Antrag auf Feststellung des Förderortes einzureichen. Die Stammschule bestätigt das Fortbestehen des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und beantragt mit den Eltern den Wechsel des Förderortes zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. - Bestehende Diagnose ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf:
Liegt eine medizinisch oder psychologisch gesicherte Diagnose vor, aus der ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf hervorgeht, ist die Feststellung dieses Förderbedarfs durch die zuständige Schulaufsicht gemäß AO-SF Voraussetzung für die Aufnahme an der LVR-Anna-Freud-Schule. Der Antrag auf Feststellung muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
Die Schulaufsicht beauftragt hierfür eine sonderpädagogische Lehrkraft mit der Erstellung eines Gutachtens. Die endgültige Entscheidung über den Förderbedarf trifft die Schulaufsichtsbehörde. Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Köln.
Wichtig: Eine Antragstellung nach der Jahrgangsstufe 6 ist gemäß § 12 Abs. 4 AO-SF nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. - Aufnahme ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf:
Eine Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist auch ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf möglich, sofern die Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) nachgewiesen ist.
II. Bewerbungsverfahren
Schüler*innen mit vorläufiger Qualifikation (FOR-Q) können sich nach dem Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bewerben. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme – möglichst bis zum 31. März – wird empfohlen. Dabei können individuelle Fragen geklärt, ein Erstgespräch vereinbart und eine Hospitation im Unterricht ermöglicht werden.
Zur Vorbereitung erhalten Sie den AFS-Informationsbogen sowie eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post oder E-Mail. Der Informationsbogen dient nicht als Anmeldung. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin auf Basis von §3 APO-GOSt.
Hier finden Sie eine Checkliste der Bewerbungsunterlagen.
III. Termine und Veranstaltungen
Interessierte Schüler*innen und ihre Familien haben mehrere Gelegenheiten, die gymnasiale Oberstufe der LVR-Anna-Freud-Schule kennenzulernen. Genaue Termin entnehmen Sie bitte dem Schulkalender.
- Informationsabend – November
Überblick über Aufbau, Inhalte und Profil der gymnasialen Oberstufe - Tag der Offenen Tür – November
Schulführung, Hospitationseinblicke, Gespräche mit Lehrkräften und Schüler*innen - Abgabe der Bewerbungsunterlagen – Januar
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses - Fächerwahlveranstaltung – Frühjahr
Vorstellung des Kursangebots und Wahl der Fächer für die Einführungsphase - Eingangsgespräche – vor den Sommerferien
Persönliche Vorbereitung auf den Schulstart
IV. Kontakt
Für weiterführende Informationen und Beratung steht Ihnen das Aufnahmeteam der Sekundarstufe II gerne zur Verfügung:
Herr Ludwig (Aufnahmeleitung), Frau Comans, Herr Jarosch
E-Mail: aufnahme.oberstufe@lvr-afs.de
Koordination im Bereich der Aufnahme & Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit erworbenen neurologischen Beeinträchtigungen
Zuständig: Fr. Moertter (pädagogischer Bereich), Fr. Dipl.-Psych. Ebert (neuropsychologischer Bereich)
Kontakt: aufnahme.reha@lvr-afs.de
Schädelhirnverletzung – und jetzt?
Wir entwickeln eine Perspektive – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer erworbenen neurologischen Beeinträchtigung in der LVR-Anna-Freud-Schule und im Dietrich-Bonhoeffer-Haus nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation.
Aufnahme und Beschulung:
• Inhaltliche Ausrichtung und Begleitung des Aufnahmeprozesses bis zur endgültigen Aufnahme/Ablehnung von Schülerinnen und Schülern mit neurologisch erworbenen Beeinträchtigungen
• Dokumentation erfolgter schulischer Maßnahmen und Fortschreibung (Frau Moertter),
Dokumentation erfolgter rehabilitativer Maßnahmen und Fortschreibung (Frau Ebert)
• Einschätzung unterrichtlicher, therapeutischer und pflegerischer Erfordernisse und Rahmenbedingungen
Enge Zusammenarbeit (Beratung, Abstimmung und konzeptuelle Entwicklung) mit:
• Schulleitung und Abteilungskoordinatoren
• Aufnahmeteam / Leitung der Schüleraufnahme (Herr Ludwig)
• Leitung der Pflege-und Therapieabteilung (Herr Dehnen, Herr Welz)
• Schulärztin
• Berufsberatung (Frau Bertram, Frau Schmitz)
Kontakt zu/Ansprechpartner u.a. für:
• Internat
• außerschulische Einrichtungen (z.B. P.I.A.)
• Klinikschulen
• Neurologische Behandlungszentren / Rehabilitationseinrichtungen
• ggf. neurologische Arztpraxen und Kliniken
Weiterführende Links:
• Hannelore-Kohl-Stiftung: Hilfe für schädelhirnverletzte Menschen und ihre Angehörigen